Bereits das Vorhandensein eines Funkgerätes an Bord setzt ein entsprechendes Sprechfunkzeugnis voraus. Dabei ist es unerheblich, ob dieses nur eingeschaltet oder benutzt wird. Selbst das Mithören ohne Befähigung ist nicht zulässig. Mit einem Funkgerät können Sie schnell und problemlos mit Küstenfunkstellen, den Revierzentralen der Berufsschifffahrt, beispielsweise bei Fahrwasserengen oder Brückendurchfahrten, Schleusen, der Wasserschutzpolizei oder anderen Sportbooten in Kontakt treten.
Ein Funkgerät erhöht die Sicherheit an Bord